In der Praxis in | |||
Königsberg in Bay, OT Altershausen | € | 56,- | |
Würzburg | € | 74,- | |
Repertorisation und Energiearbeit für den abwesenden Klienten | |||
nach Aufwand | € | 56,- | |
Telefonate werden nach dem zeitlichen Umfang abgerechnet. | € | 56,- | |
Bei Hausbesuchen entstehen nach Länge der Fahrten zusätzliche Kosten für die Dauer der Fahrten. | € | 47,- | |
Damit auch Klienten mit geringerem finanziellen Spielraum die Möglichkeit haben zu mir zu kommen reduziere ich mein Honorar nach Vorlage eines aktuellen Wohngeldbescheids. Bei Verhinderung des Klienten, muss dieser bis spätestens einen Tag vor dem Termin telefonisch oder per E-Mail absagen. Bei späterer Absage oder Terminversäumnis werden 37.- € Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt. Sollte ein/e Klient/in die Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder durch eine Zusatzversicherung anstreben, so obliegt ihm/ihr die Klärung der Modalitäten. Unabhängig vom Erstattungsverhalten der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die Rechnung in voller Höhe zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt am Ende der Therapiestunde, bei Repertorisation und Energiearbeit, unmittelbar nach Rechnungsstellung.
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An der Röthen 10
97486 Königsberg i. Bay. / Altershausen
Tel: 09525 / 98 08 48
Burkarderstraße 24b
97082 Würzburg
Tel: 0931 / 45 32 46 75
In der Praxis in | |||
Königsberg in Bay, OT Altershausen | € | 56,- | |
Würzburg | € | 74,- | |
Repertorisation und Energiearbeit für den abwesenden Klienten | |||
nach Aufwand | € | 56,- | |
Telefonate werden nach dem zeitlichen Umfang abgerechnet. | € | 56,- | |
Bei Hausbesuchen entstehen nach Länge der Fahrten zusätzliche Kosten für die Dauer der Fahrten. | € | 47,- | |
Damit auch Klienten mit geringerem finanziellen Spielraum die Möglichkeit haben zu mir zu kommen reduziere ich mein Honorar nach Vorlage eines aktuellen Wohngeldbescheids. Bei Verhinderung des Klienten, muss dieser bis spätestens einen Tag vor dem Termin telefonisch oder per E-Mail absagen. Bei späterer Absage oder Terminversäumnis werden 37.- € Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt. Sollte ein/e Klient/in die Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder durch eine Zusatzversicherung anstreben, so obliegt ihm/ihr die Klärung der Modalitäten. Unabhängig vom Erstattungsverhalten der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die Rechnung in voller Höhe zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt am Ende der Therapiestunde, bei Repertorisation und Energiearbeit, unmittelbar nach Rechnungsstellung.
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